Stand 16.10.2020
- Aktuelle Covid 19 Maßnahmenverordnung:
Mit heutigem Datum wurde die Covid 19 Maßnahmenverordnung (vormals Lockerungsverordnung) geändert. Für den Sport ergeben sich daraus folgende wesentlichen Punkte:
Erleichterungen für Spitzensport
Die mit heute in Kraft getretene neue COVID-19-Maßnahmenverordnung sieht einen eigenen Absatz für Veranstaltungen im Spitzensport vor. In diesem Bereich sind nun indoor bis zu 100 und outdoor bis zu 200 SportlerInnen (exkl. BetreuerInnen, TrainerInnen usw.) möglich. Allerdings wird in jedem Fall ein Präventionskonzept benötigt.
Die neue Verordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_446/BGBLA_2020_II_446.html
Sport Austria erreicht Klarstellung im Sinne des Sports für Aufsichtspersonen und Mannschaftsbewerbe
Wir konnten beim Krisenstab des Gesundheitsministerium die Klarstellung erreichen, dass auch Mannschaftsbewerbe in Einzelsportarten unter jene Regelung fallen, dass die zur Durchführung notwendigen SportlerInnen nicht unter die Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen fallen. Nachdem in der neuen Verordnung Erleichterungen für den Spitzensport vorgesehen sind (siehe Punkt oben), betrifft dies v.a. Breitensportveranstaltungen.
Zudem konnte klargestellt werden, dass von der Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen Aufsichtspersonen wie z.B. Eltern zur Wahrnehmung der Aufsicht über minderjährige Kinder ausgenommen und demnach nicht miteinzurechnen sind.
Achtung: regionale Maßnahmen und Regelungen
Für einzelne Regionen oder Bundeslänger können abweichende Regelungen in Bezug auf die bundesweite Verordnung gelten! Mehr Informationen zu regionalen Maßnahmen finder ihr hier: Corona Ampel: https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/
Auf unserer Website findet ihr sämtliche FAQ auf die neue Verordnung angepasst: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
- NPO Fonds:
Wie bereits von Sportminister Kogler verkündet konnte erreicht werden, dass der NPO Unterstützungsfonds, dessen Betrachtungszeitraum ja mit 30.9.2020 ausgelaufen wäre, verlängert wird. Der technische Prozess der Verlängerung befindet sich gerade in Diskussion. Folgende unverbindliche Vorabinfos kann ich euch schon mal mitteilen:
– Beobachtungszeitraum wird auf alle Fälle bis 31.12.2020 verlängert
– Die Antragstellung wird in Form eines weiteren Antrages
– also Folgeantrages – abgewickelt werden
– Antragstellungen für das 4. Quartal 2020 sollten mit Beginn 2021 möglich sein
– Im Fördergrundprinzip wird keine großen strukturellen Änderungen geben