Gemeinnützigkeitsreformgesetz (Spendenabsetzbarkeit und Freiwilligenbauschale)
Die ersten Details von der Sport Austria zum angekündigten Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurden bekannt gegeben:
Spendenabsetzbarkeit
• Ab April 2024 kann die Anerkennung als begünstigte Einrichtung mittels Eintragung in die Liste beim Finanzamt beantragt werden.
• Wird dieser Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt, sind alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, somit auch solche, die bereits vor der Anerkennung geleistet werden.
• Voraussetzung ist, dass der Vereine im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützig ist.
• Die jährliche Überprüfung der Voraussetzungen können jährlich von Wirtschaftsprüfer:innen oder Steuerberater:innen geprüft werden.
Freiwilligenpauschale
• Einkommensteuerbefreite, freiwillige Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen
• Generelle Möglichkeit: Kleine Pauschale von max. 30 Euro/Tag und 1.000 Euro/Jahr
• Möglichkeit für Übungsleiter:innen und Ausbildner:innen: Große Pauschale von max. 50 Euro/Tag und 3.000 Euro/Jahr
• Die Inanspruchnahme der Freiwilligenpauschale führt aber zum Ausschluss der Begünstigung für die PRAE.