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Gemeinnützigkeitsreformgesetz (Spendenabsetzbarkeit und Freiwilligenbauschale)

Gemeinnützigkeitsreformgesetz (Spendenabsetzbarkeit und Freiwilligenbauschale)

Die ersten Details von der Sport Austria zum angekündigten Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurden bekannt gegeben:

Spendenabsetzbarkeit

•             Ab April 2024 kann die Anerkennung als begünstigte Einrichtung mittels Eintragung in die Liste beim Finanzamt beantragt werden.

•             Wird dieser Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt, sind alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, somit auch solche, die bereits vor der Anerkennung geleistet werden.

•             Voraussetzung ist, dass der Vereine im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützig ist.

•             Die jährliche Überprüfung der Voraussetzungen können jährlich von Wirtschaftsprüfer:innen oder Steuerberater:innen geprüft werden.

Freiwilligenpauschale

•             Einkommensteuerbefreite, freiwillige Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen

•             Generelle Möglichkeit: Kleine Pauschale von max. 30 Euro/Tag und 1.000 Euro/Jahr

•             Möglichkeit für Übungsleiter:innen und Ausbildner:innen: Große Pauschale von max. 50 Euro/Tag und 3.000 Euro/Jahr

•             Die Inanspruchnahme der Freiwilligenpauschale führt aber zum Ausschluss der Begünstigung für die PRAE.